Christian Schröder - Sachverständiger für Trink- und Brauchwasser

Vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger für die Aufbereitung, Speicherung, Förderung und Transport von Trink- und Brauchwasser
Sachgebietsnummer 7950

Wer bin ich


Christian Schröder
Diplom-Ingenieur (FH)

Wasserexperte


Wasser







Vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger für die Aufbereitung, Speicherung, Förderung und Transport von Trink- und Brauchwasser

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Mitgliedschaften

Organisme agréé suivant le règlement grand-ducal du 7. octobre 2002 relatif à la qualité des eaux destinées à la consommation humaine.
Autorisation N° 040A14

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Woraus besteht die Arbeit des Sachverständigen?

Nachdem ich seit 15 Jahren Berufserfahrung als Ingenieur im Bereich der Trink- und Brauchwasserversorgung gesammelt habe, wurde ich am 22.02.2007 von der IHK Trier zum öffentlich bestellten Sachverständigen für die Aufbereitung, Speicherung, Förderung und den Transport von Trink- und Brauchwasser ernannt.

Dieses wurde möglich, nachdem ich die besondere Sachkunde vor dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs Trinkwasser in Regensburg (D) nachgewiesen hatte.
Das Besondere daran ist, dass sich meine Tätigkeit als Experte auf das nahezu gesamte Spektrum der Trinkwasserversorgung erstreckt.

Als Experte für Trinkwasser habe ich im Rahmen der Bestellung einen Eid abgelegt und mich dadurch verpflichtet, meine Kraft und mein Wissen unabhängig von Dritten (Personen, Firmen, Banken, Regierungen, etc.) zum Wohle der Menschen einzusetzen.

Zum meinem Aufgabenbereich als Gutachter gehören:

  1. Vermittlung von Erfahrenssätzen aus dem Wissensgebiet des Experten.
  2. Tatsachenfeststellung aufgrund von besonderer Sachkunde des Experten. Dies ist die Erhebung und Dokumentation von Befundtatsachen, z.B. Audits.
  3. Beurteilung von Tatsachen aufgrund der Erfahrungssätze des Wissensgebietes des Experten (Beurteilung von Anknüpfungstatsachen).

Die Grundlagen meiner Gutachten und Arbeiten als Gutachter für Gerichte und sonstige Institutionen sind:

  1. von Auftraggebern wie Gerichten, Banken, Regierungen, Behörden, etc., sowie anderen Ingenieurbüros, mir unterbreiteten Tatsachenstoff in Form von Plänen, Berechnungen, Beschreibungen, etc..
  2. vom Auftraggeber in meiner Anwesenheit, bzw. mit meiner fachkundigen Unterstützung, erarbeiteter Tatsachenstoff (Ortsbesichtigungen, Audits, Überprüfungen von Unterlagen, Überprüfung von Bauleistungen, etc.)
  3. von mir -ohne unmittelbare Mitwirkung des Auftraggebers- erhobene Tatsachenbefunde.

Für wen arbeitet der Sachverständige:

  • Gerichte
  • Kommunale und private Wasserversorger
  • Wasserwirtschaftsämter und sonstige öffentliche Institutionen
  • Ingenieurbüros
  • Banken
  • Versicherungen
  • Unternehmen
  • Private
  • Sonstige

Was ist ein öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger?