Hygiene in Trinkwasserinstallationen
Erstellung von Gefährdungsanalysen von Trinkwasserinstallationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
Gemäß geltendem Recht hat bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation gemäß Trinkwasserverordnung (TWVO) §16 Absatz 3 und Absatz 7 Nr. 2 TrinkwV2001/2018 – 2. Änderungsverordnung 2012 zur Aufklärung der Ursache unverzüglich eine Gefährdungsanalyse durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Als beratende Ingenieure führen wir Gefährdungsanalysen für sämtliche Gebäude, im Besonderen für Kliniken, Seniorenheime, Wohngebäude, Schulen, Administrationsgebäude, etc. durch.
Dabei gehen wir folgendermaßen vor:
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- Ortsbesichtigung zur Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf ihren hygienisch-technischen Zustand sowie auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
- Sichtung der vorhandenen Dokumentationen.
- Erstellung einer Schwachstellenanalyse, in der in Text- und ergänzend in Bildform die vorgefundenen Mängel aufgezeigt werden.
- Ausarbeitung von Lösungsvarianten, um die vorhandenen Mängel zu beseitigen.
- Erstellung einer verständlichen Erläuterung in Gutachtenform mit Estimation der im Falle einer erforderlichen Sanierung zu erwartenden Kosten.
- Im weiteren Verlauf arbeiten wir planend und unterstützend an der praktischen Umsetzung der Lösungsvarianten.
- Qualifikation der beratenden Mitarbeiter:
Hygieneschulung VDI 6023 Kategorie A, vereidigter, öffentlich bestellter Sachverständiger
Für wen arbeitet der Sachverständige:
- Gerichte
- Kommunale und private Wasserversorger
- Wasserwirtschaftsämter und sonstige öffentliche Institutionen
- Ingenieurbüros
- Banken
- Versicherungen
- Unternehmen
- Private
- Sonstige
Was ist ein öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger?